Hätten Sie's gewusst? Die Schulung des Personals ist vom Gesetzgeber in Gesetzen und Verordnungen gefordert. So ist beispielsweise der Arbeitgeber verpflichtet eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zum Brandschutzhelfer auszubilden und sie mit der Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen (u.a. § 10 + 12 Arbeitsschutzgesetz, ASR 2.2 Absatz 6.1 und 6.2).

Brandschutz Experte Klaus P. Steylaers aus GöttingenIhre Mitarbeiter/innen sollen helfen, Brände zu verhüten und wissen, was im Brandfall zu tun ist. Die Brandschutzunterweisung soll helfen, Fehler und Nachlässigkeiten, wie z.B. defekte oder verkeilte Brand- und Rauchschutztüren, defekte Rettungswegkennzeichen, verschlossene oder nicht begehbare Rettungswege und potenzielle Gefahrenquellen zu erkennen und im Vorfeld oder im Brandfall spontan die richtigen Sofortmaßnahmen zu treffen.

Profitieren Sie von jahrzehntelanger Hauptbrandmeister-Erfahrung (Berufsfeuerwehr Göttingen)!

Als Hauptbrandmeister habe ich fast 40 Jahre im Abwehrenden Brandschutz und als Brandschutzprüfer im Vorbeugenden Brandschutz gearbeitet. Dabei habe ich zahlreiche Führungskräfte und Mitarbeiter/Innen in den unterschiedlichsten Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, Geschäftshäusern, städtischen Ämtern, Firmen, Vereinen, aber auch Privatpersonen, Gewerbe- und Industriebetriebe und Dienstleister aller Richtungen informiert und geschult.

Bleiben Sie auf der sicheren Seite und seien Sie für den Fall der Fälle gewappnet! Ich bringe das Know-How aus mehreren Jahrzehnten anschaulich, den Vorgaben entsprechend und viel günstiger an Ihre Mitarbeiter/innen als Sie denken!